Verhandeln zwischen Kulturen: Deutschland trifft Frankreich
Ein Anwalt gibt Tipps aus der Praxis
Einordnung & Praxisbezug
Interkulturelle Verhandlungen sind Alltag
Deutsch-französische Geschäftsbeziehungen sind wirtschaftlich eng, kulturell jedoch unterschiedlich geprägt. Als zwei Anwälte mit grenzüberschreitender Beratungspraxis begleiten wir regelmäßig Vertragsverhandlungen, Gesellschaftergespräche und Konfliktlösungen zwischen deutschen und französischen Unternehmen.

Kernaussage: Unterschiede sind kein Hindernis, sondern ein Erfolgsfaktor – wenn man sie versteht.
Warum Kultur in Verhandlungen entscheidend ist
Missverständnisse als Hauptursache
Verhandlungen scheitern selten am Inhalt, oft an Missverständnissen
Unterschiedliche Erwartungen
  • Kommunikation
  • Entscheidungsprozesse
  • Verbindlichkeit
  • Vertragsverständnis
Rechtliche Klarheit allein reicht nicht
Rechtliche Klarheit ersetzt kein kulturelles Verständnis
Grundcharakter der Verhandlungskulturen
Deutschland
  • Sach- und lösungsorientiert
  • Struktur, Agenda, Ergebnisfokus
  • Trennung von Person und Sache
Frankreich
  • Beziehungs- und dialogorientiert
  • Eloquenz, Argumentation, Stil
  • Person und Position stärker verknüpft
Typische Unterschiede im Überblick
Missverständnisse aus der Praxis
Deutsche Sicht
„Warum kommen wir nicht zum Punkt?"
Französische Sicht
„Warum so kühl und unflexibel?"
➡️ Unterschiedliche Kommunikationslogiken, keine Unprofessionalität
Erfolgreich verhandeln: Tipps für deutsche Unternehmen
01
Zeit für persönliches Kennenlernen einplanen
02
Gesprächsatmosphäre bewusst gestalten
03
Flexibilität nicht als Nachgeben missverstehen
04
Argumente auch rhetorisch und konzeptionell aufbereiten
Erfolgreich verhandeln: Tipps für französische Unternehmen
01
Klare Agenda aktiv einfordern
02
Ergebnisse und Zwischenschritte festhalten
03
Schriftliche Fixierung nicht als Misstrauen werten
04
Entscheidungswege transparent machen
Gemeinsame Erfolgsfaktoren
Respekt für unterschiedliche Denkweisen
Klare, aber kultursensible Kommunikation
Verlässlichkeit und Vertrauen
Bereitschaft zu strukturierten Kompromissen
Rolle von Hierarchie & Autorität
Deutschland
  • Zuständigkeiten klar definiert
  • Entscheidungskompetenzen formal zugeordnet
Frankreich
  • Stärkere persönliche Autorität
  • Entscheidungen oft im Hintergrund vorbereitet
➡️ Wichtig: Wer entscheidet wirklich?
Anwaltliche Perspektive: Recht trifft Kultur
Unterschiedliche Vertragslogiken
  • Deutschland: Vollständigkeit, Detailtiefe
  • Frankreich: Auslegungs- und Anpassungsspielräume
Kulturelle Prägung
Vertragsauslegung kann kulturell geprägt sein
Wichtige Unterscheidung
„Guter Vertrag" ≠ „kulturgerechter Vertrag"
Vertragsgestaltung in deutsch-französischen Konstellationen
Klare Definition von:
  • Leistungsumfang
  • Entscheidungsmechanismen
  • Änderungsverfahren
Präzise Regelungen zu:
  • Sprache
  • Gerichtsstand
  • anwendbarem Recht
Vermeidung kulturell missverständlicher Klauseln
Streitbeilegung & Konfliktkultur
Unterschiedliche Erwartung an Eskalation
  • Deutschland: strukturiert, formal
  • Frankreich: dialogorientiert, vermittelnd
Mediation und Schlichtung als Brücke
Typische Fehler vermeiden
1
Kultur mit Persönlichkeit verwechseln
2
Schweigen als Zustimmung interpretieren
3
Schriftlichkeit unterschätzen oder überbetonen
4
„Eigenen Stil" für universell halten
Fazit
Erfolgreiche deutsch-französische Verhandlungen erfordern:
kulturelles Verständnis
strategische Anpassung
rechtliche und kommunikative Übersetzung

Aufgabe des Anwalts: Nicht nur Recht erklären, sondern Verständigung ermöglichen.
Call to Action
Möchten Sie Ihre deutsch-französischen Verhandlungen professionell vorbereiten oder begleiten lassen? Wir unterstützen Sie gerne – strategisch, kulturell und rechtlich.
arcum RECHTSANWÄLTE
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München
Rechtsanwalt Gerhard Greiner
Benoît Laurin Avocat au Barreau de Paris / Mitglied der RA-Kammer München
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Ust.-ID: RA Gerhard Greiner: DE 321211760
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Die Rechtsanwälte treten zwar unter der Marke „arcum RECHTSANWÄLTE" auf. Sie sind aber nicht gesellschaftsrechtlich (insbesondere nicht als Gesellschaft bürgerlichen Rechts) miteinander verbunden, sondern nur in Bürogemeinschaft, jeweils für sich selbständig als Einzelanwalt (Einzelunternehmer) und alleinverantwortlich tätig. Im Falle einer gemeinschaftlichen Mandatsbearbeitung wird dies mit dem/der Mandanten/Mandantin vor Mandatserteilung besprochen und vereinbart.

Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt" bzw. „Rechtsanwältin" wurde in Deutschland verliehen. Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von arcum RECHTSANWÄLTE sind Mitglieder der für den Oberlandesbezirk München zuständigen Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, D - 80331 München, Tel: 089 – 5329440. Weitere Informationen über die Rechtsanwaltskammer München finden Sie unter: www.rak-muenchen.de.

Die Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt" bzw. „Rechtsanwältin" wurde in einem besonderen Zulassungsverfahren durch die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer zuerkannt. Benoît Laurin ist als sog. Europäischer Rechtsanwalt Mitglied der Rechtsanwaltskammer München. Gleichzeitig ist er zugelassen als Avocat au Barreau de Paris bei der Chambre des avocats de Paris.

Alle Mitglieder der Kanzlei unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 1. August 1959 (BGBl. I 565) (BRAO) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I 718) (RVG) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22. März 1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241) (BORA und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen. Diese sind abrufbar unter www.brak.de. Die berufsrechtlichen Regelungen, denen wir unterliegen, finden Sie unter: www.anwaltverein.de/anwaltspraxis/berufsrecht.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Unsere Berufshaftpflichtversicherungen sind:

ERGO-Versicherung AG
Direktion:
Victoriaplatz
40198 Düsseldorf

Unsere Versicherungssumme übersteigt die Mindestversicherungssumme nach § 51 BRAO.

Räumlicher Geltungsbereich der Versicherungen: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten:

über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingerichtete oder unterhaltenen Kanzleien oder Büros;
im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht;
aus Tätigkeiten der Rechtsanwälte vor außereuropäischen Gerichten.
Unsere Dienstleistungen erbringen wir aufgrund eines „Vertrages über anwaltliche Dienstleistungen". Dieser ist in unseren Kanzleiräumen erhältlich.
Soweit keine gesetzliche Regelung entgegenstehen, vereinbaren wir München als Gerichtsstand sowie die Anwendbarkeit des deutschen Rechts.

Wir streben den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung (§§ 3a ff. RVG) oder einer Gebührenvereinbarung (§ 34 RVG) an. Solche Vereinbarungen werden immer nur mit dem beauftragten Rechtsanwalt abgeschlossen. Andernfalls rechnen wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nach dem Gegenstandswert ab.

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München, www.rak-muenchen.de, zuständig.

Die Rechtsanwälte sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

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